Wir sind ein Finanzdienstleister / Versicherungsmaklerunternehmen. Sie können sich auf unserer Präsenz ausführlich über Bausparen informieren und einfach und bequem ein Angebot anfordern. Wollen Sie mehr über uns wissen so klicken Sie bitte auf Unternehmensinfo.

  • www. bausparen .net -

staatliche Förderung
Arbeitnehmersparzulage
Wohnungsbauprämie
Bausparvertrag
Baussparsumme, Darlehen und Gebühr
Mindestansparzeit
Bewertungszahl und Zuteilung
Bauspardarlehen
Bauspardarlehensweitergabe
Die richtigen Tarife

Bausparen - Bausparkassen

Der Bausparmarkt wird gut zu zwei Drittel durch die 16 privaten Bausparkassen und gut zu einem Drittel durch die elf Landesbausparkassen abgedeckt. Wie beliebt und somit auch effizient das bausparen ist zeigt das bei den Wohnungsbaufinanzierungen zu gut 70% eine Bausparkasse beteiligt ist.

Bausparen - staatliche Förderung

Das Bausparen wird durch die Gewährung von Wohnungsbauprämien für Sparleistungen auf die Bausparkonten und durch Zahlungen der Arbeitnehmersparzulagen für die vermögenswirksamen Leistungen (VWL) gefördert.

Bausparen ist die geeigneteste Anlageform um die vermögenswirksame Leistungen - Gewährung der Arbeitnehmersparzulage - und gleichzeitig der Wohnungsbauprämiezu erhalten.

Bausparen - Anspruch/Höhe Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist neben der Eigenheimzulage und der Arbeitnehmersparzulage eine Säule der staatlichen Wohnungsbauförderung in der Bundesrepublik Deutschland.

Alle in Deutschland steuerpflichtigen Personen ab einem Alter von 16 Jahren (Vollwaisen unabhängig vom Alter) haben Anspruch auf Wohnungsbauprämie, wenn sie Bausparbeiträge leisten und die nachstehenden Einkommenshöhen nicht überschreiten:

Alleinstehende 25.600 Euro, Verheiratete 51.200 Euro (bei einer Zusammenveranlagung). Maßgebend ist immer das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs.

Die Aufwendungen sind für jedes Kalenderjahr bis zu dem Höchstbetrag von 512 Euro, bei Ehegatten zusammen bis zu 1.024 Euro prämienbegünstigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% dieser Aufwendungen.

Die Mindesjahressparleistung/Prämie muss 50 Euro betragen.

Bausparen - Anspruch/Höhe Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmer mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit haben Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage (ANSpZ), wenn das Einkommen die folgenden Grenzen nicht übersteigen:

Alleinstehende 17.900 Euro und bei der Zusammenveranlagung von Ehegatten 35.800 Euro

Maßgeblich ist immer das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind.

Die Höhe beträgt 9 Prozent der folgenden vermögenswirksamen Leistungen, soweit 470 Euro im Kalenderjahr nicht überstiegen wird

  • Aufwendungen nach den Vorschriften des Wohnungsbau-Prämiengesetzes
  • Aufwendungen zum Bau, Erwerb, Ausbau oder zur Erweiterung eines im Inland gelegenen Wohngebäudes oder einer im Inland gelegenen Eigentumswohnung, zum Erwerb eines im Inland gelegenen Grundstücks zum Zwecke des Wohnungsbaus...

Bausparen - Bausparvertrag

Der Bausparvertrag ist nicht anderes als ein Sparvertrag mit einer Bausparkasse. Der Zweck eines Bausparvertrages ist in erster Linie die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen.- Es werden aber auch sogenannte "Spartarife" angeboten, die zinslich hochinteressant sind. Bauspar- und Renditetarife

Bausparen - Bausparsumme, Bauspardarlehen und Abschlussgebühr

Die vereinbarte Bausparsumme wird bis zu einem vertraglich im voraus bestimmten Prozentsatz bespart, der zur abgeschlossenen Bausparsumme fehlende Anteil wird bei Zuteilung des Vertrags als Bauspardarlehen dann gewährt. Bei Zuteilung, nach Ablauf der Mindestsparzeit, erhält der Bausparer also die volle Summe. Die Abschlussgebühr beträgt je nach Bausparkasse und Tarif 1,0 bis 1,6 % der Bausparsumme.

Bausparen - Darlehensweitergabe

Will der Bausparer seinen Vertrag nicht zur Finanzierung des Eigenheims einsetzen so hat die Möglichkeit, den Anspruch auf das zinsfeste Darlehen an einee Angehörigen (Ehegatten, Verlobte, Kinder, Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, Geschwister der Ehegatten, Geschwister der Eltern oder auch Personen, die durch ein langfristiges Pflegeverhältnis verbunden sind und auch in häuslicher Gemeinschaft mit dem Bausparer leben) weiterzugeben.

Bausparen - Mindestsparzeit

Die Mindestsparzeit ist die Zeit, die nach Tarif und den Vertragsbedingungen, den Zeitraum zwischen Abschluss und frühest möglichem Zuteilungstermin des Vertrages liegt. Die Mindestsparzeit umfasst einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten, je nach Tarif.

Bausparen - Bewertungszahl und Zuteilung

Aus den Sparbeiträgen, den gutgeschriebenen Zinsen und der Laufzeit eines Vertrages errechnet sich die Bewertungszahl. Eine Zuteilung erfolgt sofern die tariflich vereinbarte Mindestsparzeit, das notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist.

Bausparen - Darlehen

Das Bauspardarlehen ist die Differenz zwischen der vertraglichen Bausparsumme und dem angesparten Guthaben. Das Bauspardarlehen ist mit einem vereinbarten Zinssatz ausgestattet. Für die Zuteilung des Bauspardarlehens ist ein Mindestsparguthaben erforderlich und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer ermittelt.

Einen Rechtsanspruch auf das Darlehen beteht seitens des Bausparers nicht. Die Bausparkasse kann bei schlechter Bonität das Darlehen versagen.

Ohne das eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen ist, kann das darlehen ganz oder teilweise früher zurückgeführt werden.

Das Bauspardarlehen ist ein Annuitätendarlehen mit Festzins.

Das Darlehen ist durch eine Risikolebensversicherung abzusichern. Vorhandene Risikolebensversicherungen können hierzu verwandt werden (Abtretung).

Bausparen - die richtigen Tarife

für den Soforteinzahler Der Bausparvertrag wird nicht in monatlichen Raten bespart, sondern das benötigte Bausparguthaben wird in einem Betrag eingezahlt.

für den regelmäßigen Sparer Die Bausparsumme wird in mtl. Raten, entsprechend der vorgeschlagenen Regelbesparung bespart.

für den besten Guthabenzins Das Bauspardarlehen ist unwichtig. Es kommt auf eine attraktive Guthabenverzinsung an, da später kein Darlehen in Anspruch genommen wird.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu: Firmen / Gewerbe

Bausparen - Darlehen, Bausparkassenvergleich, Baufinanzierung-Bausparvertrag, Bausparvertrag - Konditionen, Bausparvergleich, Bausparen - Zins, Bausparen - Zinsberechnung, Bausparen - Vergleich, Bausparvertrag zu günstigsten Konditionen